An alle Reitsportler, Reitvereine und Pferdebetriebe in Bayern!
Nach der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung wurde die 4. BayIfSMV (Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) aktualisiert (Stand 05.05.2020).
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdfIm § 9 wurde bezüglich des Betriebs von Sportanlagen folgender Text veröffentlicht:
„Teil 4
Sport, Spiel, Freizeit
§ 9
Sport(1) 1Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt.
2Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden: