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Aktuelle Corona Bestimmungen in Bayern

BRFV: Stand 13.11.2020 – 19.45 Uhr

– Corona-Update –

Reitsport/Pensionspferdehaltung

Was gilt nach der 8. BayIfSMV für die Ausübung von Reitsport einschließlich Reitunterricht?(13.11.2020)
Erlaubt ist die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Für diese Zwecke ist die Nutzung von Reitplätzen unter freiem Himmel zulässig.

Die Nutzung von Reithallen zur Ausübung von Reitsport ist ab dem 13.11.2020 untersagt.

Abweichend hiervon ist der Betrieb und die Nutzung von Reithallen zur Bewegung von Tieren aus zwingenden Gründen des Tierschutzes oder des Tierwohls zulässig.
Sämtliches soziales Miteinander der Pferdebesitzer ist zu vermeiden (z. B. Schließen des Reiterstübchens).

Quelle:
https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/


Quelle: BRFV (Update vom 02.11.2020)

Stand 02.11.2020 – 15.30Uhr

– Corona-Update –

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert:

Pensionspferdehaltung:
Was gilt nach der 8. BayIfSMV für die Ausübung von Reitsport einschließlich Reitunterricht? (02.11.2020)

Erlaubt ist die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Reitunterricht darf demnach einzeln oder mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand stattfinden. Für diese Zwecke ist die Nutzung von Reithallen und Reitplätzen zulässig.

Beim Bewegen der Pferde in der Halle oder auf dem Reitplatz ist die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig dort befinden, zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Pferdebesitzer ist zu vermeiden (z.B. Schließen des Reiterstübchens).

Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/


Ab 02.11. greift ein Lockdown zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Uns Pferdesportler/innen sollte bewusst sein, dass dieser Maßnahmenkatalog ausschließlich dazu dient, die Infektionszahlen zu reduzieren und uns zur alten Normalität zurückzuführen.

Nachfolgend wollen wir einen kurzen Überblick geben, welche Regeln nun gelten. Detailfragen klären wir aktuell mit den entsprechenden Ansprechpartnern in den bayerischen Ministerien ab. Über Neuerungen dies bzgl. werden wir Sie hier stets auf dem Laufenden halten.

Den aktuell vorliegenden Gesetzestext interpretieren wir wie folgt:
Fakt ist, dass wir nun den Status quo April 2020 haben, d.h. weitgehend analog dem Höhepunkt der ersten Welle.

  •  Das bedeutet es gibt aktuell keinen Amateur-(turnier)sport; Profiturniere ohne Publikumsverkehr sind zulässig
  •  Individualsport ist erlaubt, jedoch unter strenger Berücksichtigung der geltenden Hygieneregeln (Abstand, Mund/Nasenschutz, Kontaktbeschränkungen ).
  •  Im Einzelnen heißt dies, dass wir Stallbetreibern empfehlen wieder Besuchszeiten auszuweisen und ein Stallbuch zu führen; ein generelles Stallbetretungsverbot hoffen wir, basierend auf unserer Fürsorgepflicht abgeleitet aus dem Tierschutzgesetz, verhindern zu können – auch bei zunehmenden Infektionszahlen
  •  Bedingt durch die Kontaktbeschränkungen dürfte auch ein Reitschulbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich sein, bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden (Landratsamt, KVR, etc..)
  •  Lehrgangsmaßnahmen, z.B. Reitabzeichen, Trainerausbildung im Präsenzunterricht, Richteraus- und weiterbildung, entfallen bis auf Weiteres
  • Unserem Ermessen nach, können Berufsausbilder/innen ihrer Arbeit nachgehen, allerdings mit verändertem Schwerpunkt z.B.
    als Hygienebeauftragte/r (Überwachung der Hygienevorschriften, insbesondere wenn mehrere Reiter/innen gleichzeitig in der Bahn sind)
    oder
    als Sicherheitsbeauftragte/r (gibt Anleitung zu sicherem, zwanglosem Lösen der Pferde; vorrangiges Ziel ist es, die Losgelassenheit und Anlehnung sicherzustellen um die Sicherheit in der Reitbahn zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden)

Generell ist der Lockdown auf 4 Wochen beschränkt. D.h. wir hoffen, dass der erwünschte Erfolg sich einstellt und wir dann wieder zur „Normalität“ zurückkehren können.

Hier finden Sie auch den Link zur FN, welche Position sie zu den neuen Beschlüssen vertritt.

Weitere Updates bezüglich Corona im bayerischen Pferdesport folgen …

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