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Trainingsbetrieb ab 11.05. unter Auflagen möglich

An alle Reitsportler, Reitvereine und Pferdebetriebe in Bayern!
Nach der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung wurde die 4. BayIfSMV (Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) aktualisiert (Stand 05.05.2020).
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf

Im § 9 wurde bezüglich des Betriebs von Sportanlagen folgender Text veröffentlicht:

„Teil 4
Sport, Spiel, Freizeit
§ 9
Sport

(1) 1Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt.

2Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

Zum vollständigen Artikel geht es hier –BRFV
Quelle: BRFV

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